Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax


MyDatev App für Android:                            https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.mydatev&hl=de

MyDatev App für IOS:                                     https://apps.apple.com/us/app/mydatev/id6757741069



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Umsatzsteuer





Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation


Minijobber - Rentenversicherungsbefreiung


Kurzarbeitergeld 

Rentenversicherung - Infos für Arbeitgeber

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=702008
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
https://www.informationsportal.de/


 


Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente






Infothek

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Mittwoch, 02.09.2026

Entstehung junger Finanzmittel nach dem Erbschaftsteuergesetz

Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Überführung einer Gesellschafterforderung in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage keine Entnahme und anschließende Einlage darstellt, die zur Entstehung junger Finanzmittel führt (Az. 3 K 682/24 EW).

Im Streitfall hatten die Gesellschafter einer KG ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft zur Stärkung des Eigenkapitals in das Gesellschaftsvermögen übertragen. Die Beträge wurden einer gesamthänderisch gebundenen Kapitalrücklage zugebucht. Einige Monate später übertrug einer der Gesellschafter unentgeltlich Kommanditanteile auf den Kläger.

Übertragung der Gesellschafterforderungen

Das Finanzamt wertete die zuvor erfolgten Zuführungen als junge Finanzmittel und setzte deren Wert mit rund 357.000 Euro an. Das Finanzgericht folgte dieser Auffassung nicht und stellte den Wert der jungen Finanzmittel mit 0 Euro fest. Junge Finanzmittel sind gesetzlich als der positive Saldo aus eingelegten und entnommenen Finanzmitteln definiert, die dem Betrieb zum maßgeblichen Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen sind. Ob eine Einlage oder Entnahme vorliegt, ist nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen. Danach stellte die Übertragung der Gesellschafterforderungen in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage keine Entnahme und anschließende Einlage dar. Dies gilt auch bei der Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
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