Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax


MyDatev App für Android:                            https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.mydatev&hl=de

MyDatev App für IOS:                                     https://apps.apple.com/us/app/mydatev/id6757741069



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Umsatzsteuer





Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation


Minijobber - Rentenversicherungsbefreiung


Kurzarbeitergeld 

Rentenversicherung - Infos für Arbeitgeber

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=702008
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
https://www.informationsportal.de/


 


Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

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Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

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Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente






Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 02.09.2026

Private Krankenversicherung muss 24-Stunden-Behandlung zahlen

Das Landgericht Coburg hat die Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung für die medizinisch notwendige Rund-um-die-Uhr-Betreuung eines Schwerstverletzten auch im Notlagentarif bejaht (Az. 24 O 267/22).

Ein Motorradfahrer hatte bei einem Verkehrsunfall schwerste Kopfverletzungen erlitten und musste dauerhaft medizinisch überwacht werden, um bei lebensgefährlichen Aspirationen jederzeit eingreifen zu können. Nachdem die private Krankenversicherung die Kosten zunächst übernommen hatte, verweigerte sie weitere Leistungen unter Hinweis auf den Notlagentarif und den dort begrenzten Leistungskatalog.

Das Landgericht Coburg gab der Klage des Versicherten jedoch teilweise statt. Nach Auffassung des Gerichts kann sich ein Versicherer in Ausnahmefällen nicht auf tarifliche Leistungsausschlüsse berufen, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet würde. Dies sei der Fall, wenn die Behandlung erforderlich sei, um die grundlegenden Vitalfunktionen des Versicherten zu erhalten. Da ohne die ständige medizinische Überwachung schwere gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod drohten, müsse die Krankenversicherung die Behandlungskosten grundsätzlich tragen. Nicht erstattungsfähig seien allerdings Kostenanteile für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, für die die Pflegeversicherung zuständig sei. Das Urteil wurde in der zweiten Instanz bestätigt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
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